Verantwortung entlang des Transportablaufs prüfen
- Absender stellt transportfähige Ware und Informationen bereit.
- Verlader wählt Anordnung und Sicherung passend zur Ladung.
- Fahrer kontrolliert vor Abfahrt und unterwegs; Halter organisiert geeignetes Fahrzeug und sichere Prozesse.
Mehrere Verantwortliche können gleichzeitig betroffen sein
§ 22 StVO verlangt, dass Ladung einschließlich Sicherungsmitteln selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutscht, umkippt, rollt oder herabfällt. Die Pflicht trifft nicht exklusiv nur den Fahrer. Verlader, Absender, Frachtführer und Halter haben je nach Rolle eigene Organisations- und Handlungspflichten.
Der Halter darf eine unsichere Fahrt nicht zulassen
§ 31 Abs. 2 StVZO untersagt dem Halter die Inbetriebnahme, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass Fahrzeug oder Ladung nicht vorschriftsmäßig sind oder die Verkehrssicherheit leidet. Geeignetes Fahrzeug, belastbare Zurrpunkte und ein funktionierender Prozess sind daher Führungsaufgaben.
Abfahrtscheck mit klaren Zuständigkeiten
- Ladegut, Gewicht, Schwerpunkt und Transportanforderungen bekannt?
- Fahrzeugaufbau und Zurrpunkte geeignet?
- formschlüssige Möglichkeiten genutzt und Restkräfte berechnet?
- Sicherungsmittel gekennzeichnet, unbeschädigt und richtig angewendet?
- Kontrolle nach Teilentladung oder außergewöhnlicher Beanspruchung vorgesehen?